Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass du Mitglied beim TSV Lauf werden möchtest oder dich über das vielfältige Angebot des TSV Lauf informieren möchtest. Auf dieser Seite findest du alle Informationen zu einer Mitgliedschaft. Solltest du dennoch Fragen haben, zögere nicht dich an die TSV-Geschäftsstelle (09123 / 98 70 71 bzw. verwaltung(at)laufer-sv.de) zu wenden:

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsart Mitgliedstyp Kosten
Einzelmitglied altersunabhängig, aktiv 14,00€ / Monat
Einzelmitglied altersunabhängig, passiv 9,00€ / Monat
Einzelmitglied ab 65 Jahren, aktiv oder passiv 9,00€ / Monat
Familie (2 Personen) aktiv oder passiv 20,00€ / Monat
Familie (ab 3 Personen) aktiv oder passiv 25,00€ / Monat

Zusätzliche Abteilungsbeiträge

Abteilung Familie Erwachsene Schüler/Jugend/Studenten/Kinder
Badminton 6€ / monatlich 4€ / monatlich 2€ / monatlich
Budo Taijutsu 5€ / monatlich 5€ / monatlich 5€ / monatlich
Fechten - - - 7€ / monatlich 7€ / monatlich
Fussball 20€ / jährlich 12€ / jährlich 12€ / jährlich
GutHolz 1923 66€ / halbjährlich 48€ / halbjährlich (aktiv)
8€ / halbjährlich (passiv)
33€ / halbjährlich (über 18 Jahre)
0€ (bis 18 Jahre)
Karate   54€ / jährlich 30€ / jährlich
Tischtennis - - - 3€ / monatlich - - -
Tennis*

170€ / jährlich (3 oder mehr Personen)

160€ / jährlich (Ehepaar)

145€ / jährlich (1 Erwachsener + 1 Kind)

100€ / jährlich 55€ / jährlich (bis 25 Jahre)

Zusammensetzung des Mitgliedsbeitrags

Hier ein paar Eckwerte, bezogen auf die Jahres-Mitgliederbeiträge der Aktiven beim TSV Lauf und umgerechnet aus den tatsächlichen Kostenanfällen des TSV:  

Kostenkategorie Kosten je aktivem Mitglied
Energiekosten 114€
Pflege und Sauberkeit 25€
Versicherungen 25€
Verwaltung 4€
Gesamtkosten 168€

Ermäßigung aus sozialen Gründen

Die Vorstandschaft / der Verwaltungsausschuss ist berechtigt für Einzelfälle bzw. Härtefälle Ausnahmeregelungen aus sozialen Gründen Festlegungen zu treffen und Beitragsermäßigungen zu gewähren.

 

Rechnungsstellung

Jedes Mitglied / Jede Mitgliederfamilie erhält bei Eintritt eine Mitteilung über die zu zahlenden Beiträge und deren Fälligkeit.
Per Einzugsermächtigung wird der Mitgliedsbeitrag halbjährlich (Regel Januar bzw. Juli) abgebucht.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeweils zum 30.Juni bzw. 31.Dezember gekündigt werden.
Die Kündigung muss jeweils schriftlich bis spätestens 15.Juni bzw. 15.Dezember beim Verein eingegangen sein.